Antwort auf die Anfrage aus der BV-Sitzung vom 11.03.2025 - Letzte Verkehrsschau


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth stellte in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 folgende Anfrage: Ob man zur letzten Verkehrsschau vom 13.11.2024 und zur Beratung vom 21.01.2025 im BV-Ausschuss eine Korrektur zu den Aussagen zu den beiden Verkehrsspiegeln vornehmen kann. 

Antwort: Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten für die Anbringung von Verkehrszeichen, Verkehrsspiegeln und ähnlichen von den Trägern der Straßenbaulast zu tragen sind. Im Falle der Verkehrsspiegel, die von Privatleuten beantragt werden, stimmen Landratsamt und das Staatliche Bauamt den Spiegeln nur zu, wenn die Kosten vom Antragssteller getragen werden.

Datenstand vom 06.05.2025 15:00 Uhr