Fortschreibung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien - Förderansatz Archäologie
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Verwaltung ist am 18.03.2025 ein Antrag der Bürgervereinigung Altstadtfreunde Herrieden e.V. eingegangen. Das Schreiben ist im RIS eingestellt. In der heutigen Sitzung soll über die Aufnahme des Förderansatzes für archäologische Grabungen und Dokumentationen in den Gestaltungs- und Förderrichtlinien beraten werden.
Das Stadtplanungsbüro Jechnerer hat nach Abstimmung mit der Verwaltung folgenden Formulierungstext für die Aufnahme in das städtische Förderprogramm „Richtlinie Eigentumserwerb & Modernisierung“ vorgeschlagen:
„Gefördert werden Kosten für archäologische Grabungen und Dokumentationen bei bodendenkmalrechtlichen Maßnahmen in Höhe von 50%, jedoch max. 5.000,-- Euro. Maßgeblich ist eine vorherige Beteiligung des BLfD sowie eine abgestimmte und richtlinienkonform durchgeführte Gesamtmaßnahme“.
Erläuterung des Sachverhalts vom Stadtplanungsbüro Jechnerer:
Nach dem Denkmalschutzgesetz (Art. 7, Abs. 1, Satz 2) sind die Kosten für Ausgrabungen im Rahmen des Zumutbaren durch den Veranlasser zu tragen.
Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Lobinger, BLfD wird i. A. eine Quote von 15% als zumutbar angesehen (d. h. die Kosten für die Archäologie dürfen bis zu 15% der Gesamtkosten betragen, die Quote ist vglw. hoch). Nur wenn diese Quote überstiegen wird, kann eine Bezuschussung beim BLfD beantragt werden.
Zwar werden laut Herrn Dr. Lobinger derzeit auch seitens des BLfD die Förderbedingungen überarbeitet, aktuell liegen aber hierzu noch keine Ergebnisse vor. Ungeachtet dessen könnte somit ein „freiwilliger Zuschuss“ durch die Stadt Herrieden gewährt werden.
Weiterhin hat sich das Stadtplanungsbüro zu diesem Thema mit Herrn Rashba, Regierung von Mittelfranken ausgetauscht. Laut Herrn Rashba können archäologischen Kosten (wie bereits angenommen) nicht über das „Fassadenprogramm“ gefördert werden. Von daher kann die Bezuschussung der Archäologie nur über das städtische Förderprogramm erfolgen, die Kosten müssten somit zu 100% durch die Stadt Herrieden getragen werden.
Dokumente
Antrag Altstadfreunde (.pdf)
Datenstand vom 06.05.2025 15:00 Uhr