Förderprogramm Umrüstung auf LED


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 03.06.2025

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird vom Bund ein Förderprogramm angeboten. Hierzu muss der ganze Leuchtenkopf erneuert und die Straßenbeleuchtung der neuen EN 13201 (Abstände und Leuchtfeld). Zudem muss mit einer Berechnung nachgewiesen werden, dass 50% CO² durch die Maßnahme eingehalten werden. Nicht gefördert werden die Neuerrichtung und eine reiner Leuchtmitteltausch. Da es in der Altstadt z.B. keine neuen Lampenköpfe mehr gibt, ebenso wenig für die in den Siedlungen stehenden Betonmasten, wurde nur der Leuchtmittelwechsel beauftragt. Dieser bringt eine Einsparung von 50% oder mehr (je nach bisher verwendetem Leuchtmittel) an Energie, ist aber nicht förderfähig.  Trotz des Verlustes der Förderfähigkeit entstehen der Stadt in der Summe keine höheren Kosten. Außerdem verbleibt die Einsparung für den geringeren Verbrauch an Strom.

Datenstand vom 27.05.2025 12:07 Uhr