Ab dem Programmjahr 2015 wird die Stadt Herrieden nicht mehr wie bisher im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm geführt, sondern wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ eingepasst. Diese Änderung wird ohne Antrag o.ä. der Stadt vorgenommen und erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken aus haushaltstechnischen Aspekten heraus.
Kurz zur Historie der Programme, in denen sich die Stadt Herrieden bislang befand:
1983 - 1985: Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
1986 - 1990: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm I (= Grundprogramm)
1991 - 2003: Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
2004 - 2011: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm I (= Grundprogramm)
2012 - 2014: Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
ab 2015: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Der Fördersatz (60% der förderfähigen Kosten) bleibt auch im neuen Programm bestehen. Insgesamt ist das Förderspektrum etwas größer. Ob bei einzelnen Projekten andere Fördermöglichkeiten im Rahmen dieses Programmes bestehen, muss im Einzelfall mit dem Fördergeber erörtert werden.
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr beschreibt die Ziele des Programmes wie folgt:
„Die Ziele des Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt" orientieren sich an der Schaffung von Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit in den Zentren, an einem sozialen Zusammenhalt durch vielfältige Wohnformen und Infrastruktureinrichtungen, an der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Pflege der Stadtbaukultur, der Optimierung einer stadtverträglichen Mobilität und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.“