1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "An den Gärten", OT Hohenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Stadtratssitzung, 08.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 4

Sachverhalt

1.        Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „An den Gärten“ im Bereich OT Hohenberg
a)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es wurden drei Behörden/TÖB mit Brief vom 26.05.2015 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben zwei Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

b)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.05.2015 – 26.06.2015 ging eine Stellungnahme ein.

Beschluss

a)        Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen der Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (lt. Anlage) zu.

b)        Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen der Beratung/Abwägung über die Stellungnahme der Öffentlichkeit (lt. Anlage) zu.

c)        Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An den Gärten“ (geändert im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB), bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 08.07.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, als Satzung.

d)        Weite res Verfahren:
Das Ing.-Büro Heller wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
1 Änderung (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr