Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, OT Stegbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Stadtratssitzung, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 23. Stadtratssitzung 29.07.2015 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flst. 786/1, Gemarkung Heuberg, am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Stegbruck sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit einem Wohnhaus geschaffen werden. Die Zufahrt dafür erfolgt über das südlich angrenzende Grundstück mit der Flurnummer 787/1.

Dafür wird eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im sogenannten vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden.
a)        Aufstellungsbeschluss Einbeziehungssatzung
b)        Billigung Entwurf der Einbeziehungssatzung und Beschluss über die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit (Eigentümer und Nachbarn)

Beschluss

a)        Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im OT Stegbruck.
b)        Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 786/1 sowie eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 787/1 der Gemarkung Stegbruck.
c)        Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Stegbruck. Ziel ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Ortsrandbebauung mit einem weiteren Wohnhaus und Garage zu schaffen.
d)        Die Aufstellung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
e)        Der Stadtrat billigt den vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung mit der Begründung in der Fassung vom 29.07.2015.
f)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von dieser öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.
g)        Weiteres Verfahren:
       Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
       Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und deren Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Einbeziehungssatzung Stegbruck (.pdf)

Datenstand vom 11.01.2018 13:38 Uhr