Die mit dem Realisierungskonzept für das Stadtschloss Herrieden beauftragte Firma ConTech GmbH Real Estate Management aus Nürnberg hat auftragsgemäß folgende Leistungsbestandteile bearbeitet:
? Katalogisierung der Nutzungsansätze
? Analyse Gebäudebestand
? Untersuchung der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeit der Nutzungen
? Erarbeitung von Nutzungsvorschlägen.
Die Ergebnisse wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 08.07.2015 vorgestellt. Zusätzlich erfolgte eine Vorbefassung in Sitzungen mit den Fraktionsvorsitzenden am 16.07.2015 sowie am 23.07.2015.
Zur Fortsetzung der Bearbeitung ist nun die Entscheidung über die einzuplanenden Nutzungen durch den Stadtrat zu treffen.
Am 15.07.2015 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die erfreuliche Nachricht übermittelt, dass die Sanierung und Nachnutzung des Stadtschlosses Herrieden in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2015 als Premiumprojekt aufgenommen wird“. Die Förderung beträgt 4,5 Millionen Euro. Diese Summe ist durch die Stadt Herrieden kozufinanzieren, wobei der Bundesförderanteil zwei Drittel und der kommunale Anteil ein Drittel beträgt. Aus diesem Grund muss das Gesamtprojekt in in sich abgeschlossene Teilprojekte gegliedert werden. Dabei sollen die Teilprojekte, die aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert werden, ein Gesamtvolumen von 6,75 Millionen Euro (4,5 Millionen Euro Bundesanteil plus 2,25 Millionen Euro Anteil der Stadt Herrieden) aufweisen. Die Förderung wird entsprechend mündlicher Mitteilung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgereicht. Die anderen Teilprojekte werden im Rahmen der „herkömmlichen“ Städtebauförderung, gegebenenfalls ergänzt durch weitere Fördermittelgeber, mitfinanziert. Hierzu wird nach weiterer Detaillierung eine enge Abstimmung mit der Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken erfolgen.
Zur Konkretisierung der Förderung aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist nun zeitnah ein Zuwendungsantrag zu erarbeiten. Dieser ist nach der bisher veröffentlichten Terminschiene voraussichtlich im September 2015 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Details zum konkreten Ablauf sowie zu Umfang und Aufwand sollen zeitnah in einem Gespräch mit dem BBSR geklärt werden.
Bestandteil des Zuwendungsantrages wird aber mit Sicherheit die durch die ConTech GmbH auszuarbeitende Vorplanung sein. Die Erstellung der Vorplanung ist Bestandteil des bereits beauftragten Leistungsumfangs.
Als Grundlage für die Vorplanung ist der Nutzungsmix durch den Stadtrat nun festzulegen. Da die Vorplanung Bestandteil eines Zuwendungsbescheides durch das BBSR werden wird, sind zumindest die für die dort geförderten Teilprojekte eingereichten Unterlagen auch für die Ausführung weitgehend bindend, es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesamtkonzept im Rahmen des Zuwendungsantrags einzureichen ist.
Aus diesem Grund ist es - abhängig von der durch das BBSR vorzugebenden Terminschiene - gegebenenfalls notwendig, die aufgrund der heutigen Stadtratsentscheidung erarbeitete Vorplanung in einer Sondersitzung des Stadtrates in der Sommerpause vorzustellen und deren Einreichung als Bestandteil des Zuwendungsantrages zu beschließen.
Eine Aufteilung in einzelne Teilprojekte ist derzeit noch nicht möglich. Zum einen sollte für die Teilprojekte, die in die Bundesförderung aufgenommen werden, möglichst eine „Punktlandung“ bei 6,75 Millionen Euro erreicht werden. Zum anderen muss bedacht werden, dass die zeitlich kritischen Teilprojekte der Bundesförderung auch technisch und hinsichtlich der Nutzungen bis Ende 2018 fertiggestellt und betrieben werden können.
Die sehr knappe, durch das BBSR vorgegebene Zeitschiene bedingt, dass im September/Oktober 2015 bereits erste Maßnahmen in Gang zu setzen sind. Hier sind insbesondere die Vergabeverfahren nach VOF für die weiterführende Planung sowie die Zusammenstellung eines Projektteams (Verwaltung/Externe) zu nennen.
Aus vorgenannten Gründen möge der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung die Entscheidung über die einzuplanenden Nutzungen treffen.