Oberbauerneuerung der St 2248 und Neubau eines Geh- und Radweges von Leibelbach nach Häuslingen, Vereinbarung der Stadt Herrieden mit der Gemeinde Wieseth
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Stadtratssitzung, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 dem gemeinsamen Förderantrag zum Neubau eines Geh- und Radweges von Leibelbach nach Wieseth (Abschnitt bis Häuslingen) mit der Gemeinde Wieseth zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung zur Regelung der Aufteilung der Fördermittel sowie der Ausgaben mit der Gemeinde Wieseth zu schließen.
Der Zuwendungsantrag wurde bereits fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken abgegeben.
In der Vereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und der Gemeinde Wieseth werden unter anderem die Kostenteilung, die Zahlungspflicht sowie die Abrechnung der Baumaßnahme geregelt. Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass für Abschlagszahlungen und Endabrechnung die Angaben des Ing.-Büros Heller sowie des Staatlichen Bauamtes Ansbach maßgebend sind.
Finanzielle Auswirkungen
Kostenberechnung: Anteil Herrieden Wieseth
Gesamtkosten: 850.000,00 € ca. 669.000,00 € ca. 181.000,00 €
nicht zuwendungsfähige Kosten: 17.000,00 € ca. 12.000,00 € ca. 5.000,00 €
zuwendungsfähige Kosten: 833.000,00 € ca. 654.000,00 € ca. 179.000,00 €
Förderung ca. 70 % ca. 457.800,00 € ca. 125.300,00 €
HHJ: 2016
HHSt. Ausgabe 6300.9505 669.000,00 € brutto
HHSt. Einnahme 6300.3610 457.800,00 € FAG-Förderung
Diskussionsverlauf
Herr Robert Goth teilt mit, dass sich die genannten Kosten auf den Ausbau des Geh- und Radweges beziehen. Die Kosten für den Straßenausbau trägt das Staatliche Bauamt. Mit einem Baubeginn ist im Frühjahr 2016 zu rechnen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung mit der Gemeinde Wieseth zum Neubau des Geh- und Radweges von Leibelbach nach Häuslingen zu. Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, eine Vereinbarung über die genannten Konditionen mit der Gemeinde Wieseth zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
150821 Vereinbarungsentwurf für Abrechnung St2248 (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2016 08:58 Uhr