Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässserungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 23.11.2009
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Stadtratssitzung, 16.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der unter TOP 6 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 16.12.2015
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat von Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004) in der Fassung vom 19.03.2008 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 04/2008 vom 1
0.04.2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 23.11.2009 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 22/2009) wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 10
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2016 3,17 € pro Kubikmeter Abwasser.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
Herrieden, den 16. Dezember 2015
Stadt Herrieden
Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt stehende Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr