21. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) - Beteiligungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Stadtratssitzung, 16.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 16.12.2015 ö 10

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die 21. Änderung des Regionalplans beschlossen.

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird der Regionalplan an vier Stellen inhaltlich und redaktionell überarbeitet:

a)        Der Regionalplan Westmittelfranken soll rein redaktionell an die Struktur des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2013 (LEP 2013) angepasst werden. Inhaltliche Änderungen resultieren daraus nicht.
b)        Die Teilkapitel
A I (alt) „Allgemeine Ziele“
B IV (alt) 2.6 „Fremdenverkehrswirtschaft“
B IV (alt) 3 „Messen, Ausstellungen, Märkte“
B IV (alt) 4 „Verbraucherberatung“
B V (alt) „Arbeitsmarkt“ und
B XII (alt) „Technischer Umweltschutz“
sollen aus dem Regionalplan Westmittelfranken gestrichen werden, da im LEP 2013 entweder keine rechtliche Grundlage mehr besteht oder die Kapitel zwischenzeitlich in andere Kapitel überführt wurden.
c)        Die am 01.08.2015 in Kraft getretene 13. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 5.2 „Bodenschätze“, ehemalige Bezeichnung B II (neu) 1.1.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“) soll überarbeitet werden. Über die 21. Änderung sollen 14 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete neu ausgewiesen, gestrichen oder in ihrem Flächenumriss und/oder ihrer Wertigkeit verändert werden.
d)        Die am 01.01.2008 in Kraft getretene 7. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 7.2 „Wasserwirtschaft“, ehemalige Bezeichnung B I (neu) 3 „Wasserwirtschaft“) soll überarbeitet werden. Über die 21. Änderung sollen ein Vorranggebiet Wasserversorgung in seinem Flächenumriss verändert und ein Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung neu ausgewiesen werden.

Die in c) genannten Änderungen betreffen allesamt Kommunen in den Landkreisen Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim sowie Weißenburg-Gunzenhausen, weshalb die vorliegende Änderungsplanung nach Prüfung durch die Verwaltung Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert.

Die in d) genannten Änderungen betreffen die Große Kreisstadt Dinkelsbühl sowie die Gemeinde Wilburgstetten, weshalb auch hi er die vorliegende Änderungsplanung nach Prüfung durch die Verwaltung Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert.

Zum vorliegenden Beteiligungsverfahren kann daher positiv Stellung genommen und den Vorschlägen zur Änderung bzw. Fortschreibung des Regionalplanes seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden.

Die Tekturkarte zur 21. Änderung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem zur Information für die Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Art. 1, 8, 14 -18 sowie 21 und 22 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.06.2012

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den o.g. Sachverhalt zur Änderung des Regionalplans zur Kenntnis und stimmt dieser zu, da keine Belange der Stadt Herrieden tangiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Tekturkarte 21. Änderung (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr