22. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 "Windkraft" (ehemalige Bezeichnung B V (neu) 3.1.1 "Windkraft") - Beteiligungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Stadtratssitzung, 16.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 16.12.2015 ö 11

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die 22. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“ (ehemalige Bezeichnung B V (neu) 3.1.1 „Windkraft“) beschlossen.

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 01.08.2015 in Kraft getretene Änderung des Regionalplans (Kapitel 6 „Energieversorgung“, ehemalige Bezeichnung B V 3 „Energieversorgung“) im Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“ (ehemalige Bezeichnung B V (neu) 3.1.1 „Windkraft“) überarbeitet.

Über die 22. Änderung sollen zwei Vorranggebiete und drei weitere Vorbehaltsgebiete Windkraft im Regionalplan neu ausgewiesen sowie zwei bestehende Vorbehaltsgebiete in ihrem Flächenumriss und/oder ihrer Wertigkeit verändert werden.

Für die Stadt Herrieden relevant ist im Rahmen der vorliegenden Änderungsplanung das Vorranggebiet WK 63. Der Regionale Planungsverband führt in seiner Änderungsbegründung aus:

„Das geplante Vorranggebiet WK 63 (Stadt Herrieden, Landkreis Ansbach) war bereits in größerer Form im Rahmen der 20. Änderung des Regionalplans als interkommunales Vorranggebiet der Städte Herrieden und Leutershausen erörtert und diskutiert worden und war Teil des Beteiligungsverfahrens zur 20. Änderung. Aufgrund der eindeutig ablehnenden Haltung der Stadt Leutershausen erschien eine Darstellung der WK 63 auf dem Stadtgebiet Leutershausen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer benötigten gemeindlichen Bauleitplanung zur Realisierung von Windkraftprojekten vor dem Hintergrund der sog. „10H-Regelung“ – im Rahmen der 20. Änderung nicht zweckdienlich, die Substanz des regionalen Windkraftkonzeptes nachhaltig zu festigen. Im Rahmen der 22. Änderung des Regionalplans ist in der Folge geplant, die WK 63 als Vorranggebiet rein auf das Stadtgebiet Herrieden zu begrenzen. Aufgrund des gegenüber der vorherigen Planung eindeutig veränderten Gebietscharakters (Reduktion, nicht länger interkommunal) ist ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig.“

Die sonstigen von der vorliegenden Änderungsplanung betroffenen Gebiete liegen alle in Bereichen, bei denen nach Prüfung durch die Verwaltung Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Zum vorliegenden Beteiligungsverfahren kann daher positiv Stellung genommen und den Vorschlägen zur Änderung bzw. Fortschreibung des Regionalplanes seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden.

Die Tekturkarte zur 22. Änderung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem zur Information für die Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Art. 1, 8, 14 -18 sowie 21 und 22 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.06.2012

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den o.g. Sachverhalt zur Änderung des Regionalplans zur Kenntnis und stimmt dieser zu .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Tekturkarte 22. Änderung (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr