Einrichtung einer Fußgängerampel mit Bedarfsanforderung in Höhe des Rathauses (St 2249)


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Stadtratssitzung, 16.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 16.12.2015 ö 13

Sachverhalt

Unter TOP 12 der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 15.09.2015 wurde folgender Beschluss gefasst: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat nach genauer Standortfestlegung, der Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LZA) zuzustimmen, um einen behindertengerechten und sicheren Übergang im Bereich der St 2249 Marktplatz/Rathaus/Kirche zu ermöglichen. Der Standort soll zunächst in der ISEK AG beraten werden.“
In einer Verkehrsschau wurde am 03.12.2015 mit Vertretern von Verkehrspolizeiinspektion Ansbach, Staatlichem Bauamt, Landratsamt und städtischem Behindertenbeauftragten die Örtlichkeit mit dem Ergebnis besichtigt, dass einzig möglicher Standort auf Höhe des Rathauses zwischen dem Anwesen Herrnhof 4/5 und dem rückwärtigen Teil der Stiftsbasilika (Ölberg) sein kann. Ein Standort am Marktplatz muss aus verkehrstechnischen Gründen (Rückstau) abgelehnt werden. Eine Standortvorberatung in der ISEK AG kann zu keinem anderen Ergebnis führen und somit unterbleiben. Lt. Auskunft des Staatlichen Bauamtes muss für das Projekt federführend die Stadt Herrieden sein. Idealerweise sollte das örtliche Ing.-Büro Heller mit der Planung beauftragt werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 7910.9400: ca. 22.500,00 € brutto.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Errichtung einer behindertengerechten, mobilen Lichtzeichenanlage mit Bedarfsanforderung versuchsweise zwischen den Anwesen Herrnhof 4/5 und Stiftsbasilika und am Marktplatz, um die Frequentierung und die Verkehrssicherheit zu analysieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr