Anfrage von Michael Weis - Waldwege
Daten angezeigt aus Sitzung: 30. Stadtratssitzung, 16.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 30. Stadtratssitzung | 16.12.2015 | ö | 16.5 |
Sachverhalt
Herr Weis fragt an, wer für die Wiederherstellung eines beschädigten, gemeindlichen Waldweges aufkommen muss. Herr Goth antwortet, dass der Eigentümer den Verursacher auffordert, den Schaden zu beheben. Der Eigentümer kann auch den Weg herrichten lassen
und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.
Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr