St 2248 Errichtung einer Linksabbiegespur - Verlegung Bushaltestelle
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 09.06.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 09.06.2015 | ö | 4.2 |
Sachverhalt
Wie bereits erläutert, ist die Staatsstraße 2248 in diesem Bereich sehr stark befahren und gilt auch als Unfallhäufung. Der gemeinsame Bau der Linksabbiegespur ist schließlich auch Ergebnis dieser Situation. Die Errichtung einer bzw. zweier (Gegenrichtung?) Bushaltestellen an freier Strecke birgt sowohl Gefahren beim Anhalten und Abfahren der Buse und zudem für die Fußgänger beim queren der Straße. Insofern ist die Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen. Sie schreiben, dass ganze Seniorengruppen sich hier bewegen. Bei einem Gespräch mit Ihnen H. Brandl, wurde erörtert, dass wir für die gesamte Situation zwischen dem Autohof und der südlichen Einmündung nach Regmannsdorf nachhaltige Lösungen erarbeiten wollen. Hierbei ist auch die Überlegung gekommen, an der Anschlussstelle zum Gewerbegebiet einen Kreisverkehr zu errichten. Hierbei könnte die Querungsproblematik einer neuen Bushaltestelle deutlich besser gelöst werden. Bei den aktuellen Überlegungen zur Anbindung des Autohofs inkl. des angrenzenden Gewerbegebietes an die St 2248 sollte abgeklärt werden, ob zur Steigerung der Attraktivität des Gewerbegebietes und zum besseren Anschlusses an den ÖPNV die Bushaltestelle innerhalb des Gewerbegebietes liegen soll.
Einem Bau der Bushaltestelle im Zuge der Linksabbiegespur bei den derzeit vorhandenen Gegebenheiten (Querung an freier Strecke, offenes Gesamtkonzept) können wir daher nicht zustimmen.
a) Im Rahmen der Unfallanalyse der vergangenen Jahre wurde festgestellt, dass Rechtsabbiegespuren oftmals ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Insbesondere dann, wenn einbiegende Fahrzeuge warten, ein Rechtsabbieger die Rechtsabbiegespur befährt und damit dem Blick auf den nachfolgenden Verkehr verdeckt. An anderen Stellen unseres Zuständigkeitsgebietes wurde mehrere Rechtsabbiegespuren zurückgebaut und ein Rückgang der Unfälle festgestellt.
b) Bei dem Gespräch über ein nachhaltiges Gesamtkonzept für das Gewerbegebiet wurde von uns auch angesprochen, die Erschließung an einem Verknüpfungspunkt (derzeitiger Anschluss, ggf. künftiger Kreisverkehr) verkehrssicher und leistungsfähig auszubauen und eine entsprechende innere Erschließung umzusetzen. Wir würden es daher begrüßen, wenn langfristig auch die Flächen im westlichen Bereich (A6 Fashion Place) hierüber erschlossen werden. Somit würde die Problematik von Rechtsabbiegern in dem Bereich der geplanten Linksabbiegespur entfallen.
Insgesamt betrachtet halten wir aus fachlicher Sicht eine Rechtsabbiegespur im vorliegenden Fall nicht für geboten.
An der Einmündung zum Gewerbegebiet (Autohof) wurde die Staatsstraße auf 60 km/h begrenzt, da für Fahrzeuge aus dem Gewerbegebiet heraus (Einbieger) die Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind. Dies trifft an der GVS nach Esbach nicht zu. Hier sind die Sichtverhältnisse ausreichend vorhanden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist hier auch nach Rücksprache mit der Polizei und der unteren Verkehrsbehörde somit nicht geboten.
An den bereits vorhandenen Linksabbiegespuren an der Autobahnanschlussstelle und der Anschlussstelle zum Autohof ist faktisch ein Überholverbot schon vorhanden. Durch den Bau der gemeinsamen Linksabbiegespur wird ein weiteres Teilstück mit Überholverbot belegt. Somit verbleibt später nur ein relativ kurzes Zwischenstück von ca. 300 m ohne Überholverbot. Die Notwendigkeit hier ein Überholverbot anzuordnen wird von unserer Seite derzeit nicht gesehen.
Insgesamt weisen wir darauf hin, dass für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder eines Überholverbotes die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist.“