Ortsteil Stegbruck Straßenbeleuchtung Stichstraße bei den Anwesen 27 bis 32


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 28.07.2015 ö 4.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses vom 11.11.2014 wurde beschlossen, im Ortsteil Stegbruck neue Beleuchtungseinrichtungen aufzustellen. Im Bereich der Neubauten nach 1972 wird die Beleuchtung nur bei einer Kostenbeteiligung durch die Anlieger in Höhe von 90 % hergestellt.
Von der Stadt Herrieden werden 10 % der Gesamtkosten übernommen.
Von dieser Regelung sind für Stegbruck die Anwesen Flst. Nrn. 787/1, 787, 785/3, 785/4, 784 und 1019/3, Gemarkung Heuberg, betroffen.
Mit Schreiben vom 15.06.2015 wurde von der Stadt Herrieden den Grundstückseigentümern eine Kostenberechnung für das jeweilige Grundstück und zugleich eine Einverständniserklärung zugesandt mit der Bitte, diese bis zum 30.06.2015 bei der Stadt Herrieden abzugeben.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Beleuchtungsanlagen nur erfolgt, wenn sich alle Grundstückseigentümer (Anlieger) bereit erklären, ihren Kostenanteil zu übernehmen.
Nach den nun vorliegenden Erklärungen sind die Grundstückeigentümer nicht bereit, ihren Kostenanteil zu übernehmen.
Die Aufstellung von Beleuchtungseinrichtungen wird nicht erfolgen.

Datenstand vom 08.01.2018 12:07 Uhr