Einleitung von Abwasser aus der Gärresstoffentwässerung der Fa. Natura, Seebronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 28.07.2015 ö 6

Sachverhalt

Die Fa. Natura GmbH aus Seebronn plant derzeit eine Aufbereitung der Gärreststoffe aus der Biogasanlage. Dabei wird der Gärreststoff in einem Vakuumverdampfungsverfahren entwässert. Zurück bleibt ein Nährstoffkonzentrat, das dann als Flüssigdünger weiterverarbeitet wird. Der entzogene Wasserdampf wird anschließend wieder kondensiert. Hier bleibt eine klare wässrige Flüssigkeit. Dieses Kondensat hat aber immer noch eine Nährstoffbelastung, die eine Einleitung in ein Gewässer nicht zulässt. Das Kondensat muss über eine Kläranlage entsorgt werden. Es fallen jährlich bis zu 25.000 m³ Abwasser an. Dadurch werden um Seebronn bis zu 1.600 Fahrten für die Gülleausbringung eingespart. Die Fa. Natura möchte das Kondensat über die Abwasseranlage von Herrieden entsorgen und stellt dazu den Antrag auf Einleitungserlaubnis über eine Sondervereinbarung. Nach § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden ist dies möglich. Zusammen mit Herrn Appold wurde von der Verwaltung mit Beratung durch das Ing.-Büro Biedermann eine Kalkulation für die Einleitung erstellt. Die Berechnung zu dieser Kalkulation wird in der Sitzung erläutert und nach Beschlussfassung im RIS als Dokument angefügt. Folgende Eckpunkte für eine Einleitungsvereinbarung wurden besprochen:
1.        Die Anschlussleitung von der Biogasanlage bis zum Ende des Ortskanals in Seebronn stellt die Fa. Natura selbst her und unterhält diese auch zukünftig.
2.        Für den Anschluss wird kein Anschlussbeitrag erhoben.
3.        Die Einleitungsgebühr wird nach den Betriebskosten der Kläranlage berechnet. Da eine klare wässrige Flüssigkeit ohne Feststoffe eingeleitet wird und dadurch kaum Verschleiß der Anlagenteile bedingt ist, werden die Werte für Abschreibung und Verzinsung mit nur 50 % angesetzt. Die Berechnung für die Gebühr wird in der Sitzung erläutert.
4.        Die Einleitungsgebühr wird abhängig von der Belastung des Abwassers in vier Stufen ermittelt und berechnet.
5.        Die Belastung des Abwassers wird zunächst viermal jährlich in einer Kontrollanalyse überwacht. Die Analysekosten trägt die Fa. Natura. Wenn sich im weiteren Betrieb konstante Werte im Abwasser einstellen, kann die Häufigkeit reduziert werden.
6.        Die Abwassermenge wird über eine geeichte Zähleinrichtung ermittelt.
7.        Es wird ein monatlicher Abschlag erhoben. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
8.        Es errechnet sich ein Abwasserpreis von 1,04 – 1,26 €/m³
Herr Appold wird in der Sitzung das Verfahren erläutern. Dabei handelt es sich um eine vom Bundesumweltministerium geförderte Pilotanlage.
Die Einleitung des Abwassers wurde bereits mit dem WWA besprochen. Hier wurden keine Einwände gegen die Einleitung erhoben.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Abschluss einer Einleitungsvereinbarung mit der Fa. Natura GmbH, vertreten durch Herrn Markus Appold, zu den genannten Bedingungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.01.2018 12:07 Uhr