Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 für den Gewerbepark Elpersdorf-Süd zur Änderung von Ausgleichs- und Bauflächen und der inneren Erschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 28.07.2015 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.07.2015, eingegangen am 13.07.2015, teilte das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass sich der Stadtrat der Stadt Ansbach in seiner Sitzung am 25.11.2014 mit den Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung befasst und den Deckblattentwurf zur Offenlegung beschlossen hat.

Zum Planungsanlass machte die Stadt Ansbach folgende Angaben:

Für das Gewerbe- und Industriegebiet Elpersdorf-Süd an der Autobahnanschlussstelle Herrieden existiert seit Februar 2004 der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. EL 7. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des Gebietes gegeben. Im Rahmen der Ansiedlung von Joris Ide in Brodswinden wurde der Bebauungsplan 2011 in Teilen geändert, um den Fehlbedarf an Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet Brodswinden nachweisen zu können. Die Erschließung des Gewerbegebietes wurde bisher immer zurückgestellt und der Vermarktung anderer Gewerbeflächen im Stadtgebiet Vorrang eingeräumt. Nach Feststellung der Wirtschaftsförderung ist in den letzten 2 ½ Jahren großer Bedarf an großflächigen Gewerbeflächen in Autobahnnähe in Bayern bzw. Süddeutschland deutlich geworden. Dabei werden Grundstücke zwischen 15 und 20 ha nachgefragt.

Für die Wirtschaftsförderung ist das Gebiet in Elpersdorf gut für großflächige und arbeitsplatzintensive Ansiedlungen geeignet. Vorteilhaft für Industrie- und Logistikbetriebe sind insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten, die Nähe zur Autobahn und der Abstand zur nächsten Wohnbebauung.

Durch die bisher nicht erfolgte Erschließung besteht die Chance, auf die Investorenwünsche flexibel reagieren zu können und große zusammenhängende Gewerbeflächen zu schaffen. Es ist deshalb vorgesehen, die Straßenerschließung und Flächennutzung im Gewerbegebiet neu zu ordnen. Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gebietserschließung ist es geplant, den Anteil an vermarktbaren Gewerbeflächen zu erhöhen. Insbesondere durch eine Verlegung der Grün- und Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches entsteht ein Gewinn an Industrie- bzw. Gewerbeflächen von ca. 5,5 ha. Ein weiteres Ziel dieser Planung ist es, eine möglichst große Vielfalt an Flächengrößen bereitzustellen.

Mit der Verlegung der Leitungstrassen (FWF-Leitung und 20 kV-Freileitung der SWA) werden zudem attraktive Gewerbestandorte entlang der Staatsstraße geschaffen. Nach den Ausführungen der AWEAN kann das Regenrückhaltebecken für die Niederschlagswasserableitung nur ausgeführt werden, wenn die Fläche von den das Gebiet querenden Leitungen freigestellt wird. Der Planentwurf wurde daraufhin überarbeitet, um kein erneutes, vollumfängliches Wasserrechtsverfahren auszulösen. Wie bereits im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesen, ist eine Verlegung der FWF-Leitung parallel zur Staatsstraße geplant. Die Elektro-Freileitung der SWA ist in der Erschließungsstraße vorgesehen. Dadurch können anstelle der geplanten Grün- und Ausgleichsflächen zusätzliche Baugrundstücke ausgewiesen werden.

Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat am 24.09.2013 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL 7 durch das Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Die Bebauungsplansatzung kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, wird abgesehen.

Planungsrechtliche Situation/Bestand:

Die Änderung entspricht größtenteils dem Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 und umfasst 39,97 ha. Der im Norden festgesetzte Kreisverkehr liegt nun außerhalb des Änderungsbereichs und wurde bereits umgesetzt. Die Staatsstraße St 2248 liegt nun ebenfalls außerhalb des Änderungsbereichs. Ansonsten ist das Gebiet noch unbebaut. Die Grundstücke werden bislang überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt.

Bei der Prüfung im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Planentwurfs zu folgendem Ergebnis:

Grundsätzlich besteht Einverständnis mit der Änderungsplanung der Stadt Ansbach, jedoch sollte durch das Umweltamt der Stadt Ansbach geprüft werden, ob sich die Änderungen des Bebauungsplanes negativ auf den Abfluss im Bereich des Käferbaches auswirken könnten. Trifft dies nicht zu, kann den vorgelegten Planungen seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden, da weitere Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.“

Infolgedessen wurde vom BUL-Ausschuss folgender Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat nimmt die Änderungsplanung der Stadt Ansbach zur Kenntnis und stimmt den vorgelegten Planungen unter der Maßgabe zu, dass durch das Umweltamt der Stadt Ansbach geprüft wird, ob sich die Änderungen des Bebauungsplanes negativ auf den Abfluss im Bereich des Käferbaches auswirken könnten. Trifft dies nicht zu, wird den vorgelegten Planungen seitens der Stadt Herrieden zugestimmt, da weitere Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Da aufgrund der nun vorgelegten Planunterlagen nicht ersichtlich ist, ob dies seinerzeit geprüft bzw. der Einwand der Stadt Herrieden abgewogen wurde, hat die Verwaltung hier um entsprechende Mitteilung gebeten. Die Stadt Ansbach gab darauf folgende Stellungnahme mit E-Mail vom 17.07.2015 ab:


Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Planentwurfs i.V.m. der Stellungnahme der Stadt Ansbach zu folgendem Ergebnis:

Den vorgelegten Planungen kann seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden, da Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Änderungsplanung der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Es wird darauf hingewiesen, dass das wasserrechtliche Verfahren zum Schreinermühlbach zwingend erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2018 12:07 Uhr