Formlose Bauvoranfrage für den OT Heuberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 07.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Prüfung der Erschließungsmöglichkeit des Flst. 63, Gemarkung Heuberg liegt nunmehr vor. Dieser Aktenvermerk wird in der Sitzung in Umlauf gegeben. Der Antragsteller hat in der Zwischenzeit mit dem Vertreter des Schützenvereines gesprochen, da die Leitungen dem Schützenverein gehören. Die Erschließung erweist sich als schwierig und ist für eine Einzelbebauung in der gewünschten Lage nicht möglich. Die Genehmigung für eine Einzelbebauung wird auch vom Landratsamt nicht in Aussicht gestellt (Aussage LRA – „ist städtebaulich nicht zu vertreten - Außenbereich“). Die Schaffung von Baurecht, egal ob es eine Einzelbebauung oder Ausweisung von mehreren Bauplätzen wäre, setzt immer zuerst den Grundwerb, die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus. Aus Gesprächen mit Bürgern von Heuberg wird eine Ausweisung von mehreren Bauplätzen an anderer Stelle bevorzugt (vor allem auch für Heuberger Bürger). Hier wären geeignete Flächen vorhanden. Die Besitzer wären bereit, diese an die Stadt zu veräußern. Diese möglichen Flächen können dann mit dem Büro Vogelsang, der Verwaltung und den Bürgern (bei Beteiligung für die Fortschreibung FNP) erarbeitet werden.
Diese Ausweisung von Bauflächen in Form eines Bebauungsplanes mit mehreren Baugrundstücken muss und kann sich nur aus der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes heraus entwickeln.
Anmerkung der Verwaltung: Dem Antragsteller wurde in der Zwischenzeit ein Bauplatz im OT Stadel (ein Bauplatz noch im Besitz der Stadt) angeboten.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme für die Einzelbebauung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Dies soll dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden. Die Ausweisung von geeigneten Flächen sollen im fortgeschriebenen FNP eingearbeitet werden. Danach ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes von Seiten der Stadt Herrieden möglich. Der Grunderwerb hierfür ist zu gegebener
Zeit zu tätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.01.2018 12:08 Uhr