Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 15.09.2015 ö 7.3

Sachverhalt

Bauantrag  für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Eva und Andreas Herrmann auf Flst. 220/14, Gemarkung Neunstetten, Am Eulersfeld 39, im Bebauungsplan Nr. 5 „Neunstetten“.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

-        Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,80 m im Westen (Garage wird im DG ausgebaut, dadurch ist ein Grenzabstand im Osten von 3,00 m erforderlich. Somit wird das Wohnhaus nach Westen gerückt).
-        Erhöhung Garagenwand von 3,00 m auf 3,50 m.
-        Breite des Zwerchhauses mit 3,90 m anstatt 3,60 m.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der o.g. Punkte wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2018 12:10 Uhr