Formlose Bauanfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 24.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 7.2

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Sabine und Stefan Schuh auf Flst. 692/5, Gemarkung Rauenzell, im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“, Weidenweg 3 (Anmerkung für den BUL-Ausschuss: Es liegen nur zwei Ausfertigungen der Bauvoranfrage vor).

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

-        Wandhöhe mit 4,00 m anstatt 3,50 m
-        Dachüberstand mit 0,80 m anstatt 0,50 m
-        Überschreitung der Baugrenze für die Garage um ca. 5,00 m nach Süden (Flucht mit Nachbargarage)
-        Dacheindeckung in anthrazit.

Familie Schuh möchte ohne Keller bauen, da hier ein hoher Wasserspiegel vorherrscht (siehe Nachbar). Daher soll das Dachgeschoss besser ausgenutzt werden. Die Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich zu vertreten, Bezugsfälle sind in anderen Baugebieten vorhanden.
Lt. Punkt 11.3 der Satzung ist für Dachflächen folgendes verankert: Im Falle, dass in die Dachfläche integrierte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem Dach etwa 80 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen, kann die restliche Dachfläche dieser Dachseite auch verblecht oder mit grauen Dachformsteinen ausgebildet werden.

Bezugsfälle bzw. Befreiungen für die Dacheindeckung sind weder in diesem Baugebiet noch in anderen Baugebieten vorhanden.

Nach Rücksprache mit dem Bauherrn ist voraussichtlich eine spätere Nachrüstung einer Photovoltaikanlage geplant.

Beschluss

Die gemeindliche Einvernahme zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann hinsichtlich der Wandhöhe, Dachüberstände und Überschreitung der Baugrenze für die Garage in Aussicht gestellt werden. Die Dacheindeckung in anthrazit (für beide Seiten) kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Antragstellung die Ausführung einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage (Punkt 11.3 der Satzung) beinhaltet und diese nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Ansonsten muss die Dacheindeckung in roter Farbe vorgenommen werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2018 12:16 Uhr