Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Sabine und Stefan Schuh auf Flst. 692/5, Gemarkung Rauenzell, im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“, Weidenweg 3 (Anmerkung für den BUL-Ausschuss: Es liegen nur zwei Ausfertigungen der Bauvoranfrage vor).
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Wandhöhe mit 4,00 m anstatt 3,50 m
- Dachüberstand mit 0,80 m anstatt 0,50 m
- Überschreitung der Baugrenze für die Garage um ca. 5,00 m nach Süden (Flucht mit Nachbargarage)
- Dacheindeckung in anthrazit.
Familie Schuh möchte ohne Keller bauen, da hier ein hoher Wasserspiegel vorherrscht (siehe Nachbar). Daher soll das Dachgeschoss besser ausgenutzt werden. Die Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich zu vertreten, Bezugsfälle sind in anderen Baugebieten vorhanden.
Lt. Punkt 11.3 der Satzung ist für Dachflächen folgendes verankert: Im Falle, dass in die Dachfläche integrierte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem Dach etwa 80 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen, kann die restliche Dachfläche dieser Dachseite auch verblecht oder mit grauen Dachformsteinen ausgebildet werden.
Bezugsfälle bzw. Befreiungen für die Dacheindeckung sind weder in diesem Baugebiet noch in anderen Baugebieten vorhanden.
Nach Rücksprache mit dem Bauherrn ist voraussichtlich eine spätere Nachrüstung einer Photovoltaikanlage geplant.