Verkehrsschau Anwohnerantrag Bodenschwelle in Neunstetten, Pfarrgasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 15.12.2015 ö 7

Sachverhalt

Die durch Beschilderung gesperrte und nur für den Anliegerverkehr freigegebene Verbindungsstraße zwischen der Bundesstraße und der Hauptstraße wird, insbesondere in den Morgenstunden ab 5.30 Uhr, von Ortskundigen als Abkürzungsstrecke genutzt. Die Anwohner beantragen mittels Unterschriftenliste (zusätzlich zur bereits bestehenden Fahrbahneinengung beim Kindergarten) den Einbau einer Bodenschwelle, eines sog. „SPEED BLOCKERS“, um das Verkehrsaufkommen und die gefahrene Geschwindigkeit zu verringern und damit die Pfarrgasse als Abkürzungsstrecke unattraktiv zu machen. Bei in den letzten Wochen erfolgten Kontrollen und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die PI Feuchtwangen hat sich ergeben, dass die Verkehrsverstöße überwiegend von auswärts wohnhaften Mitarbeitern Herriedener Firmen auf der Fahrt von und zur Arbeit begangen werden.

Rechtliche Würdigung

Die Örtlichkeit wurde im Rahmen einer am 23.11.2015 durchgeführten Verkehrsschau zusammen mit der PI Feuchtwangen besichtigt. Von der Bundesstraße kommend darf, außer den Radfahrern, niemand einfahren, es gilt durch Beschilderung (Zeichen 250) ein Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art. Von der Ortsmitte/Hauptstraße kommend ist die Durchfahrt durch Beschilderung nur für Anwohner/Anlieger frei gegeben. Nur diesem Fahrerkreis ist es erlaubt, überhaupt dort zu fahren. Bedenken, warum eine solche Bodenschwelle aus polizeilicher Sicht nicht befürwortet werden kann, sind die zunehmende Lärmbelästigung für die Anwohner, welche beim Bremsen vor, beim Überfahren und beim anschließenden Beschleunigen nach dem Hindernis entsteht, sowie das Risiko der Haftung bei Schäden/Unfällen (z.B. stürzende Radfahrer, Schäden an Fahrzeugen) und die Beeinträchtigung für den Winterdienst.
Vor Ort beraten wurde der Vorschlag des PI-Vertreters, die Pfarrgasse von der Ortsmitte kommend als Einbahnstraße auszuweisen. Diese Maßnahme würde zu einer Verkehrsberuhigung beitragen, jedoch mit der Konsequenz, dass dann auch die Anwohner ihre Anwesen nur in Richtung Bundesstraße bzw. der parallel dazu verlaufenden Gemeindestraße verlassen und nur von der Hauptstraße kommend anfahren können.
Das eine Schild Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) steht aktuell ca. 30 m entfernt von der Bundesstraße kommend Richtung Pfarrgasse rechts am Straßenrand. Weiterer Vorschlag wäre, dieses eine 250er Schild durch zwei Schilder Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) zu ersetzen und diese direkt an der Bundesstraße aufzustellen, damit sie vom Fahrzeugführer früher zu erkennen sind. Die Schilder Zeichen 267 werden lt. Polizeiangaben erfahrungsgemäß eher akzeptiert als die Schilder Zeichen 250.

Aus Sicht der Verwaltung sollte von einer Einbahnstraßenregelung abgesehen werden, da dort nur Anwohnerverkehr zugelassen ist, auch von einer Änderung der Beschilderung sollte abgesehen werden, da die Verstöße überwiegend von ortskundigen Fahrern begangen werden. Trotz der Bedenken der Polizei sollte eine Bodenschwelle installiert werden, da dies dem Anwohnerantrag entspricht. Die Polizei wird immer wieder kontrollieren und Verstöße weiterhin ahnden.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Errichtung eines Sperrpfostens an der Brücke zu. Zusätzlich sollen beidseitig an der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße das Verkehrszeichenschild 267 aufgestellt werden. Auf der St 1066 soll ein Verkehrszeichenschild 222 (geradeaus Pfeil) aufgestellt werden. Hierzu wird eine verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt Ansbach benötigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2018 12:18 Uhr