Nutzungsvertrag für die Verlegung einer Privatwasserleitung im Ortsteil Höfstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 15.12.2015 ö 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.10.2015 beantragt Herr Roland Gehret, Höfstetten 4, für die Errichtung eines Wasserhausanschlusses auf Flst. 356/1, Gemarkung Hohenberg, die Zustimmung zur Verlegung einer Wasserleitung auf dem städtischen Flst. 347, Gemarkung Hohenberg.
Nach Satzung werden bei der Neuverlegung einer Wasserhausanschlussleitung die Kosten von der Stadt Herrieden bis ca. 1,00 m nach der Grundstücksgrenze übernommen. Nachdem im Zuge dieser Maßnahme gleichzeitig auch die Verlegung einer Fernwärmeleitung (DN 200 mit 2 Rohren DN 50) erfolgt, wurde die Trassenführung verändert. Somit ist die Verlegung der Hausanschlusswasserleitung zusätzlich auf städtischem Grund auf einer Länge von ca. 7,00 m vorzunehmen.
Für Verlegung der Wasserleitung auf Flst. 356/1, Gemarkung Hohenberg, ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Beschluss

Dem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Herrn Roland Gehret, Höfstetten 4, zur Verlegung einer öffentlichen Wasserhausanschlussleitung auf Flst. 347, Gemarkung Hohenberg, wird zugestimmt. Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand (pauschal) und die endgültige Entschädigung pro lfdm. Leitungsgraben sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Ausführung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Ausführungspläne der Stadt Herrieden vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2018 12:18 Uhr