Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung "Stegbruck", Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Stadtratssitzung, 03.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 6

Sachverhalt

Aufstellung einer Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung „Stegbruck“
a)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wurden 10 Behörden/TÖB mit Brief vom 18.11.2015 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 7 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.
b)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 20.11.2015 – 21.12.2015 gingen keine Stellungnahmen ein.

Beschluss

a)        Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen der Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (lt. Anlage) zu.

b)        Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung „Stegbruck“ in der Fassung vom 03.02.2016 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

c)        Weiteres Verfahren:
Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung „Stegbruck“ im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 3 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägung_Beteiligung_EBS Stegbruck (.pdf)
ESB_Stegbruck_Entwurf_Begr_160203 (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:11 Uhr