Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 02.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 26. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 02.02.2016 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Yvonne Christ auf Flst. 613/8, Gemarkung Elbersroth, Am Kräuterlehrgarten 12, im Bebauungsplan „Am Steinbuck 2“.
Für die Errichtung des Wohnhauses sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
-        Dachneigung von 23° anstelle von 42 – 48°.
-        Erhöhung des Kniestocks auf 1,885 m, laut Bebauungsplan ist ein Kniestock mit max. 50 cm zulässig (Befreiung diesbezüglich beim Nachbarn 1,865 m).
-        Errichtung der Garage außerhalb der festgesetzten Fläche. Verschiebung nach Nord-Ost.
-        Auffüllung der Terrasse talseitig und Abgrabungen (laut Bebauungsplan nicht zulässig).

Die Gesamthöhe des Hauses ist durch die Dachneigung von 23° niedriger als die reguläre Höhe (Ausführung lt. Bebauungsplan). Die Nachbarn werden durch die Errichtung mit einem zusätzlichen Geschoss (erhöhter Kniestock) nicht beeinträchtigt. Die Unterschriften liegen vor. Das Haus wird analog Nachbarhaus Prümmer errichtet.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:24 Uhr