Der Entwurf des Vermögenshaushaltes 2016 und die aktualisierte Bauprojektliste wurden den Ausschussmitgliedern am 15.01.2016 zugestellt. Die Aktualisierung betrifft die im Protokoll vom 02.12.2015 festgehaltenen Änderungen, sowie folgende sich in der Zwischenzeit ergebenden Erkenntnissen. Desweiteren liegt als Tischvorlage eine Aufstellung der Entwicklung der vergangenen Vermögenshaushalte, aus der die Investitionsaufwendungen, -Zuschüsse und –Förderungen nebst der Entwicklung im Grundveräußerungs- sowie im Herstellungsbeitragsbereich ersichtlich sind.
HHSt.
1300.9350 FW – Erwerb von bewegl. Sachen des AV
Ansatz: 327.500 € (LF8 Herrieden, LF8 Elbersroth)
3700.9870 Kirchl. Einrichtungen – Invest. Zuschüsse
Ansatz: 27.950 € (Ergänzung des Zuschusses Schutzhütte St. Salvator)
4641.3610 Förderung der Träger der Jugendhilfe
Ansatz: 194.500 € (im HH-Jahr 2015 sind noch FAG-Förderung eingegangen)
5710.3610 Kneippanlage/Grünes Klassenzimmer
Ansatz: 5.000 € (im HH-Jahr 2015 sind noch Fördergelder eingegangen)
6150.3610 Städtebaul. Planung
Ansatz: 78.800 € (von der Reg.Mfr. ging zwischenzeitlich ein weiterer Förderbescheid ein)
6200.3260 Rückflüsse von Darlehen
Ansatz: 22.250 € Lt. Tilgungsplan erhöht sich die Tilgungsrate (St. Gundekar)
7900.9400 Wirtschaft und Verkehr - Tiefbaumaßnahmen (Breitband)
Ansatz 700.000 € Basis des Ansatzes ist die Mitteilung vom Ing.-Büro Heller (BUL vom 15.12.2015).
9100.3100 Entnahme aus der Rücklage
Ansatz: 1.250.000 € Nach Vorlage eines vorläufigen Abschlusses ist 2015 mit einer Rücklagenzuführung von ca. 1.250.000 € zu rechnen.
Die Verwaltung erläutert, dass von der ursprünglich im Haushalt 2015 veranschlagten
Kreditaufnahme von 3,88 Mio. € nur 1,4 Mio. € im Jahr 2015 bei der Förderbank LfA für die
Breitbandmaßnahme in Anspruch genommen wurden (Zinssatz 0,15 % p.A.). Es ist geplant,
aus dieser nicht in Anspruch genommenen Ermächtigung 0,5 Mio. € als Haushaltseinnahmerest
für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen. Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise
Nach derzeitigem Stand der Einarbeitung der Nachträge beträgt der Fehlbetrag im
Vermögenshaushalt 2.823.860 €.
Das Gremium erteilt der Verwaltung den Auftrag zu prüfen, ob bei der Baumaßnahme
Bauhoferweiterung (HHSt. 6300.9400), ein energieeffizientes Förderdarlehen (KfW bzw.
BayernLB) Anwendung finden kann. Der Ansatz hierfür wird auf 850.000 € festgesetzt.