Verfahren Elpersdorf b. Ansbach - Flurneuordnung und Dorferneuerung kreisfreie Stadt Ansbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Stadtratssitzung, 24.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 33. Stadtratssitzung 24.02.2016 ö 3.2

Sachverhalt

Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Elpersdorf b. Ansbach muss nach Art. 12 AG-FlurbG zur Übernahme der Baulast der nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege, der Gräben, Rohrleitungen und Gewässer, Landschaftsschutzanlagen und Freizeit- und Erholungsanlagen der Sachverhalt dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Rechtliche Würdigung

Art. 12 AG-FlurbG

Beschluss

Die Stadt Herrieden übernimmt das Eigentum und die Baulast der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Elpersdorf b. Ansbach zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe.
Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.
Die Stadt Herrieden übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wassergesetzlichen Bestimmungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 09:12 Uhr