Verfahren Elpersdorf b. Ansbach - Flurneuordnung und Dorferneuerung kreisfreie Stadt Ansbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 33. Stadtratssitzung, 24.02.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 33. Stadtratssitzung | 24.02.2016 | ö | 3.2 |
Sachverhalt
Rechtliche Würdigung
Beschluss
Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.
Die Stadt Herrieden übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftsschutzanlagen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wassergesetzlichen Bestimmungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0