Städtische Musikschule - Vorliegen der gemeinsamen Kosten für das Jahr 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Stadtratssitzung, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 34. Stadtratssitzung 16.03.2016 ö 13

Sachverhalt

Die Abrechnung der gemeinsamen Kosten für das Haushaltsjahr 2015 der „Städtischen Musikschule Dinkelsbühl – Feuchtwangen – Herrieden – Wassertrüdingen“ liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Aus der Abrechnung ergibt sich ein Rückerstattungsbetrag von 10.953,65 € zugunsten der Stadt Herrieden. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich für das Jahr 2015 auf 48,16 % (Vorjahr: 41,29 %) bei ca. 174 zahlenden Schülern. Nicht enthalten in der Schülerzahlenstatistik sind die 128 Kinder in den Kindertagesstätten, die Zwergenmusikkurskinder und die Chorkinder in Kooperation mit der katholischen Kirche (= Musikalische Früherziehung). Der Gesamtaufwand im Jahr 2015 belief sich für die Stadt Herrieden auf 194.046,35 € (Vorjahr: 205.108,60 €). Mit ein Grund für den besseren Deckungsgrad ist der 2015 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegene Abruf von Personalkostenzuschüssen.

Datenstand vom 10.10.2016 09:14 Uhr