Freibadeintrittspreisgestaltung - Antrag eines Bürgers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag eines Bürgers zur Anpassung der Freibadeintrittspreise vor. Der Bürger beantragt, dass Auszubildende ab 18 Jahren die ermäßigte Freibaddauerkarten für 35 € erwerben können. Nach der derzeitigen Gebührensatzung (seit 2014) müssen Auszubildende ab 18 Jahren die normale Erwachsenendauerkarte 70 € und bis 18 Jahre 20 € bezahlen.
Der Antrag des Bürgers basiert auf einer fehlerhaften Veröffentlichung in der Fränkischen Landeszeitung sowie in der WIB unter der Rubrik "Freibäder und Ausflugsziele". Hier wurde damit geworben, dass Auszubildende die ermäßigte Freibaddauerkarte erwerben können.
Seitens der Verwaltung wurde der Fehler den Redaktionen der FLZ und WIB mitgeteilt und eine Korrektur in der WIB veröffentlicht.
Die Freibadeintrittspreise sehen seit 2014 wie folgt aus:
Einzeleintritt

Kinder/Jugendliche von 6-18 Jahre
1,50 €
Erwachsene
3,00 €

Dauerkarten

Kinder/Jugendliche von 6-18 Jahre
20,00 €
Erwachsene
70,00 €
Für 3 Kinder unter 18 Jahre derselben Familie
40,00 €
Schwerbehinderte (mind. GdB 50), Schüler, Studenten (mit Bescheinigung), Bundesfreiwilligendienstleistende
35,00 €
Familienkarte mit und ohne Kinder
110,00 €

Punktewertkarten (11 Eintritte, 10 bezahlen)

Kinder/Jugendliche von 6-18 Jahre
15,00 €
Erwachsene
30,00 €
Behinderte Kinder/Jugendliche von 6-18 Jahre (mind. GdB 50)
10,00 €
Behinderte Erwachsene (mind. GdB 50), Schüler, Studenten (mit Bescheinigung), Bundesfreiwilligendienstleistende
20,00 €

Für Kinder unter sechs Jahren werden keine Gebühren erhoben.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Gebührensatzung dem Antrag entsprechend angepasst werden und schlägt daher vor, den Auszubildenden ab 18 Jahren die Freibaddauerkarte für 35,00 € anzubieten. Die restlichen Gebühren bedürfen keiner Änderung.

Beschluss

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag des Bürgers statt zu geben und die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Satzungsänderung für die nächste Stadtratssitzung am 29.06.2016 auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2017 15:39 Uhr