Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 27. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.02.2016 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Sabine und Stefan Schuh auf Flst. 692/5, Gemarkung Rauenzell, im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“, Am Weidenweg 3.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

-        Wandhöhe mit 4,00 m anstatt 3,50 m,
-        Dachüberstand Traufe mit 0,80 m anstatt 0,50 m,
-        Dachüberstand Ortgang mit 0,60 m anstatt 0,30 m,
-        Überschreitung der Baugrenze für die Garage um ca. 5,00 m nach Süden (Flucht mit Nachbargarage),
-        Dacheindeckung beidseitig in anthrazit.

Familie Schuh möchte ohne Keller bauen, da hier ein hoher Wasserspiegel vorherrscht (siehe Nachbar). Daher soll das Dachgeschoss besser ausgenutzt werden. Die Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich zu vertreten, Bezugsfälle sind in anderen Baugebieten vorhanden.
Lt. Punkt 11.3 der Satzung ist für Dachflächen folgendes verankert: Im Falle, dass in die Dachfläche integrierte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem Dach etwa 80 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen, kann die restliche Dachfläche dieser Dachseite auch verblecht oder mit grauen Dachformsteinen ausgebildet werden.

Die Photovoltaikanlage ist Bestandteil des Bauantrages.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Dacheindeckung kann beidseitig in anthrazit unter der Maßgabe ausgeführt werden, das die Photovoltaikanlage sofort errichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2017 11:22 Uhr