Mit Schreiben vom 29.02.2016, eingegangen am 01.03.2016, teilte die WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH aus Nürnberg im Auftrag der Stadt Feuchtwangen mit, dass der Stadtrat von Feuchtwangen in seiner Sitzung am 14.10.2015 beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 3 „Leonhardswegfeld“ zu erweitern sowie im Parallelverfahren die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Der Stadtrat von Feuchtwangen hat am 24.02.2016 die Vorentwürfe gebilligt. In der gleichen Sitzung wurden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Das Planungsgebiet für die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Leonhardswegfeld“
befindet sich südlich der Stadt Feuchtwangen an der Kreuzung Dinkelsbühler Straße (B25)/Schopflocher Straße.
Der räumliche Geltungsbereich wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:
Norden: Sondergebiet im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 3.
Süden: Landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünflächen.
Osten: Grünfläche unterhalb der Schutzzone für die 110 kV-Freileitungen.
Westen: Begrünte und bepflanzte Flächen, die ca. 36 m von der Dinkelsbühler Straße
(B25) entfernt sind.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von 20.539,05 m².
In direkter Angrenzung an das bestehende Gewerbe- und Sondernutzungsgebiet beim
„Leonhardswegfeld“ ist die Ansiedlung eines Baustoffhandels sowie eines Naturstein-
Verarbeitungsbetriebes geplant. Da das Gebiet bisher als Fläche zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (B-Plan) / Sonderbaufläche (FNP) sowie als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen ist, ist es für die Durchführung der Planung notwendig, die beiden Bauleitpläne
entsprechend anzupassen.
Hierzu soll auf der Ebene des Flächennutzungsplanes eine gewerbliche Baufläche sowie
eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft (für die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen) ausgewiesen werden. Auf
der Ebene des Bebauungsplanes werden entsprechend ein Gewerbegebiet sowie neue
Ausgleichsflächen festgesetzt.
Der Bereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits für eine Bebauung
vorgesehen. Bei der vorgesehenen Änderung der Nutzungsart wird die Intensität der
Nutzung im Hinblick auf die Versiegelung und die Lärmimmissionen etwas ungünstiger.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.