OT Bittelhof Nutzung eines städtischen Grünstreifens auf Flst. 1458, Gemarkung Elbersroth
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 27.02.2016 stellt Herr Jürgen Wagner aus 91555 Feuchtwangen, Mosbach 55, einen Antrag um eine Genehmigung der Nutzung des 4 m breiten Ufergrünstreifens (unmittelbar am Charbach liegend) des städtischen Grundstückes Flst. 1458, Gemarkung Elbersroth, auf einer Länge von ca. 150 m.
Herr Wagner ist Eigentümer der Flst. Nrn. 1453/1 und 1432, Gemarkung Elbersroth. Er möchte um diese Grundstücke für seine Pferde einen flexiblen Weidezaun errichten. Die Nutzung des Grünstreifens wird damit begründet, dass es bei seiner bisherigen Wirkungsstätte eine ähnliche Situation gegeben hat. Der Grünstreifen an einem Bachlauf verwuchert stark. Es wachsen wilde Brombeerbüsche und Ähnliches, die eine Entfernung später sehr erschweren. Optisch schaut dieser Grünstreifen auch nicht schön aus. Er würde auch zum Bach einen Streifen von ca. 1,5 m stehen lassen, und diesen mit einem Balkenmäher mähen. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Charbach um ein Gewässer 3. Ordnung handelt welches im Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Herrieden enthalten ist. Des Weiteren besteht die Gefahr bei der Errichtung des flexiblen Weidezaunes, dass der Uferbereich durch die Pferde stark verdrückt wird.
Beschluss
Da es sich bei dem Charbach um ein Gewässer 3. Ordnung handelt und dieses im Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Herrieden enthalten ist, wird einer jetzigen Nutzung des Ufergrünstreifens nicht zugestimmt. Lediglich einer Nutzung, ohne Einzäunung der Fläche wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:20 Uhr