Die Stadt Herrieden hat als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis entsprechend dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) eine adäquate Gefahrenabwehr für die Bereiche Abwehrender Brandschutz und Technische Hilfeleistung sicherzustellen. Dafür muss die Stadt Herrieden innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten.
Desweiteren fordert die Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG, dass die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen sollen. Auch die Feuerwehrführungskräfte im Landkreis fordern von den Kommunen einen Feuerwehrbedarfsplan.
Um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen bzw. diesen gemeindespezifisch zu definieren, empfiehlt die Verwaltung, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Zusätzlich ist solch ein Feuerwehrbedarfsplan Grundlage für zukünftige Anschaffungen und Baumaßnahmen im Feuerwehrbereich.
Der Ablauf zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans sieht im Groben wie folgt aus:
1. Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach Gefährdungsklassen
2. Erstellung einer Risikoanalyse
3. Bestimmung des Schutzziels
4. Festlegung der Ausstattung der Feuerwehren
(Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, Personal; Ist-Soll-Zustand)
5. Erstellung eines Entwurfs zur Feuerwehrbedarfsplanung
6. Abgleich des Entwurfs mit dem Kreisbrandrat
7. Vorstellung des Entwurfs für die Kommandanten
8. Vorstellung der Feuerwehrbedarfsplanung im Stadtrat mit anschließendem Stadtratsbeschluss.
In der Kommandantenversammlung am 22.03.2016 hat die Verwaltung zusammen mit den Kommandanten der Feuerwehren der Stadt Herrieden darüber beraten, ob der Bedarfsplan durch ein externes Beratungsbüro (Kosten ca. 21.000 €) oder durch die Verwaltung zusammen mit den Kommandanten erarbeitet werden soll. Die Versammlung kam zum Entschluss, dass der Feuerwehrbedarfsplan von der Verwaltung zusammen mit den Kommandanten sowie in Absprache mit den Feuerwehrführungskräften des Landkreises erarbeitet wird.