Orientierende Erkundung von Altablagerungen, Flst. Nrn. 396, 397, Gemarkung Oberschönbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 19.04.2016 ö 4.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.02.2016 eingegangen bei der Stadt Herrieden am 18.02.2016 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass im Rahmen der Amtsermittl ung 2015: eine orientierende Erkundung von Altablagerungen durch ein externes Gutachterbüro für die Altablagerung (ehemalige Hausmülldeponie) auf den Grundstücken der Stadt Herrieden, Flst. Nrn. 396, 397 Gemarkung Oberschönbronn, durchgeführt wurde. Die orientierende Untersuchung hat den Gefahrenverdacht einer Altlast jedoch nicht bestätigt. Auf Grundlage der durchgeführten orientierenden Untersuchung lässt sich kein weiterer Handlungsbedarf ableiten. Die Flächen mit den Flst. Nrn. 396, 397, Gemarkung Oberschönbronn, sind nicht in Altlasten-Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS) aufzunehmen, da auf beiden Flächen keine Auffüllungen und somit keine Altlasten vorgefunden wurden.
Auftraggeber: Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Gutachten vom 30.10.2015 IBB Ing.-Büro Barfeld, Nördlingen

Schlussbemerkung:
Bei den Geländeuntersuchungen wurden im Untergrund der Verdachtsfälle keine Verunreinigungen bzw. anthropogene Bestandteile festgestellt. Dementsprechend zeigten die durchgeführten chemischen Untersuchungen bei keiner Probe Überschreitungen des Hilfswertes 1 bzw. 2 im Original. Der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist somit nicht bestätigt, eine Detailuntersuchung der Deponie ist nicht erforderlich.
In der Gesamtschau ist festzustellen, dass nach den durchgeführten Untersuchungen kein Abfall auf der Untersuchungsfläche zu finden war und die Befunde der chemischen Untersuchung insgesamt unauffällig waren. Aus diesem Grund halten wir eine Detailuntersuchung für nicht erforderlich. Der Verdacht auf Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung ist ausgeräumt.

Anlagen:
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 02.02.2016
Lageplandarstellung

Datenstand vom 29.12.2017 11:17 Uhr