Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 30.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII für das Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ (nördlich der Winterschneidbacher Straße) sowie eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ beschlossen hat. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.03.2016 ortsüblich bekanntgemacht.
In der Gemeinderatssitzung am 18.02.2016 wurde eine Änderung des
Aufstellungsbeschlusses vom 30.07.2015 zum Bebauungsplan Nr. XXII Gewerbegebiet „Im
Herrmannshof II“ sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XXII Gewerbegebiet „Im Hermannshof II“ sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ werden u.a. die Voraussetzungen für die Ansiedlung eines EDEKA-Marktes in Burgoberbach geschaffen. Zudem soll das Bemusterungszentrum Nürminger mit in den Geltungsbereich integriert werden, um den derzeitigen Bestand planungsrechtlich abzusichern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet
„Im Herrmannshof II“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ umfasst eine Größe von insgesamt ca. 2,23 ha. Das Gewerbegebiet „Im Herrrmannshof II“ hat eine Größe von 8.340 m², das geplante Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ weist eine Fläche von 5.814 m² auf.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
- Im Osten durch die Flst. Nrn. 439/3 (Teilfläche), 481 (Teilfläche) und 533/2.
- Im Süden durch die Flst. Nrn. 531/5 (Teilfläche), 500, 494/7 (Teilfläche) und 495/1 (Teilfläche).
- Im Westen durch die Flst. Nrn. 481 und 456.
- Im Norden durch Flst. 451 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet folgende Grundstücke:
Flst. Nrn. 452, 452/1, 453, 454, 455 sowie 481 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) und gemäß § 11 BauNVO
als Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet „Im
Herrrmannshof II“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgoberbach in einer 5.
Flächennutzungsplanänderung geändert, da das geplante Gewerbegebiet gegenüber der im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgoberbach ausgewiesenen Gewerbefläche im
westlichen Bereich nicht deckungsgleich ist und das geplante Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan nicht ausgewiesen ist.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.