Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Stadtratssitzung, 08.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 08.06.2016 ö 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2014 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen habe.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2014 Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 09:19 Uhr