15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Stadtratssitzung, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 40. Stadtratssitzung 27.07.2016 ö 6

Sachverhalt

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ weist derzeit im östlichen Teil eine gemischte Baufläche, im östlichen Teil eine gewerbliche Baufläche aus.

Die Teilflächen sollen im Parallelverfahren in eine Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 BauNVO geändert werden.

Die Änderung umfasst die Fläche der Flst.Nrn. 615, 615/1, 1456/10, 1457/2, 1667/73 und eine Teilfläche des Flst. 1667/27, der Gemarkung Herrieden.

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wird das Ing.-Büro Heller, Herrieden beauftragt.

Beschluss

a)        Der Stadtrat Herrieden beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern und um eine Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 BauNVO zu erweitern.

b)        Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hinzuweisen.

c)        Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

d)        D ie Kosten trägt der Vorhabensträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller waren bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
15. FNP-Änderung (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:22 Uhr