Zuführung zur Sonderrücklage, Außerplanmäßige Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Stadtratssitzung, 14.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsplanerstellung 2016 wurde im Hinblick auf die sich abzeichnende Neuverschuldung auf eine Veranschlagung einer Zuführung zur Sonderrücklage verzichtet. Da sich das Haushaltsjahr im Hinblick auf die Steuereinnahmen (hier insbesondere die Gewerbesteuer) überaus positiv entwickelt, besteht die Möglichkeit, aufgrund einer seit der Erstellung des Halbjahresberichtes (SR-Sitzung vom 27.07.2016) weiteren Steigerung der Gewerbesteuer, nun doch einen Betrag von 325.000 € im aktuellen Haushaltsjahr der Sonderrücklage zuzuführen.

Rechtliche Würdigung

Art. 66 GO – außerplanmäßige Ausgaben.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 9100.9104 – Zuführung zur Sonderrücklage.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe, Zuführung zur Sonderrücklage, in Höhe von 325.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 09:24 Uhr