Flurneuordnung und Dorferneuerung - Verfahren Bernhardswinden, Kreisfreie Stadt Ansbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Stadtratssitzung, 14.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 05.06.2014 hat der Stadtrat den Änderungen der Gemeindegrenzen im Zuge des Verfahrens Bernhardswinden, Kreisfreie Stadt Ansbach, zugestimmt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Ansbach teilt nun mit, dass zur Festsetzung von Rechtsverhältnissen ein Stadtratsbeschluss g efasst werden muss, da neu angelegte öffentliche Feld- und Waldwege ins Eigentum und somit auch in die Baulast an die Stadt Herrieden übergehen.
Die Baulast richtet sich nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Wegeanschlüssen sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.
Ein Plan mit den beiden betroffenen öffentlichen Feld- und Waldwegen ist im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Art. 12 AGFlurbG

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Übernahme des Eigentums und der Baulast der von der Teilnehmergemeinschaft Bernhardswinden zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege, einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Verfahren Bernhardswinden (.pdf)

Datenstand vom 10.10.2016 09:24 Uhr