Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Stadtratssitzung, 14.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Straßenbaumaßnahme „Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege und die Oberbauerneuerung der Hauptfahrbahn in der OD Neunstetten im Zuge der Staatsstraße 2249“ (Abschnitt 260, Station 0.005 bis Station 0,823) ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, nachstehend – Straßenbauverwaltung-genannt, und der Stadt Herrieden vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Brandl, nachstehend – Stadt - genannt abzuschließen. Bzgl. der Festlegungen zur Vereinbarung (Kostenaufteilung, Abrechnung usw.) fand bereits am 11.03.2016 eine Besprechung im Staatlichen Bauamt Ansbach statt.
Teilnehmer: Staatliches Bauamt Ansbach, Herr Assum, Herr Wöhrle, Herr Schuld
haus, Vertreter Stadt Herrieden, Herr Denzinger, Vertreter Ing.-Büro Heller, Herr Reif.
Bei einer weiteren Besprechung am 01.08.2016 im Staatlichen Bauamt Ansbach bei dem vom Staatlichen Bauamt die Herren Roland Wöhrle und Martin Schuldhaus als Vertreter des Freistaates Bayern und von der Stadt Herrieden die Herren Marco Jechnerer, Helmut Denzinger und Dritter Bürgermeister Robert Goth mit anwesend waren, wurde die Vereinbarung (Vorentwurf) besprochen mit der Empfehlung an den Stadtrat, dieser zuzustimmen.
Die Vereinbarung ist im RIS hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Inhalt der Vereinbarung:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
§ 2 Rechtliche Grundlagen dieser Vereinbarung
§ 3 Durchführung der Baumaßnahme
§ 4 Kosten der Fahrbahn, Brückenkappen, Seitenbereiche und Gehwege (Kostenaufteilung)
§ 5 Oberflächenentwässerung (Benutzungsdauer, einmaliger Kostenbeitrag)
§ 6 Kreuzungen und Einmündungen (Aufteilung der Kosten)
§ 7 Änderung von Versorgungsleitungen
§ 8 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
§ 9 Straßenbeleuchtung
§ 10 Zufahrten und Zugänge
§ 11 Verwaltungskosten (Vergütung)
§ 12 Zahlungspflicht und Abrechnung
§ 13 Baulast nach Fertigstellung
§ 14 Schriftform
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach – Straßenbauverwaltung – genannt, und der Stadt Herrieden, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Brandl, nachstehend – Stadt – genannt über die Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege und die Oberbauerneuerung der Hauptfahrbahn in der OD Neunstetten im Zuge der St 2249 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
2016-08-01_S1200_L2249_OD-Vereinbarung-GW-OBE-Neunstetten_Stadt-Herrieden_VORABZUG-GRUNDERWERB (2) (.pdf)
Datenstand vom 10.10.2016 09:24 Uhr