Bauantrag - Neubau eines Lebensmittelmarktes
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Stadtratssitzung, 14.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 beraten:
„Bauantrag für den Neubau eines Lebensmittelmarktes von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co.KG auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Bauantrag zuzustimmen, weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen des Lärmgutachtens die Anwohner vor entsprechenden Immissionen auflagentechnisch zu schützen sind und ein sicherer Schulweg zu gewährleisten ist. Desweiteren sollen zusätzlich zwei Behindertenparkplätze mit Sichtdreiecken beim Übergang zum Edeka Markt errichtet werden. Der Parkplatz ist noch auszuleuchten und entsprechend zu begrünen. Die Neigung der Zu- und Ausfahrt muss abgeflacht werden. Die letzten 6 Meter sollen eine Neigung von nicht mehr als 2 – 3 Prozent Gefälle haben. Da diese Punkte Bestandteile des Genehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde sind, soll die Baugenehmigungsbehörde darum gebeten werden, diese Punkte im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.“
Diskussionsverlauf
Während der Diskussion wurden nachfolgend aufgeführte Punkte angesprochen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind:
- Die im Lärmschutzgutachten angegebenen Anlieferzeiten müssen eingehalten oder alternativ muss ein Lärmschutz gebaut werden
;
- Von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr kein Fahrzeugquerungsverkehr;
- Fahren von Schrittgeschwindigkeit auf dem Parkplatz;
- 5 Jahre lang eine jährliche Befragung durchführen;
- Verkaufsfläche von 900 qm im Lärmschutzgutachten und 1.200 qm im Bauantrag, dies ist zu prüfen;
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.10.2016 09:24 Uhr