In der BUL - Sitzung vom 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Die einzelnen Bauabschnitte (BA´s) sind wie folgt auf die Jahre verteilt:
BA I – 2013/14 (Sanierung KFZ Halle, Anbau Waschhalle, Hackschnitzelhalle); BA II – 2014/2015 (Kombihalle); BA III – 2016/17 (Sozialgebäude); BA IV - 2017/18 (Außenanlagen, Kalthalle).
Im Jahr 2016 werden voraussichtlich noch Rechnungen von den einzelnen Gewerken für den BA III von ca. 460.000,00 € brutto gestellt werden. Dies sind keine Mehrkosten, sondern lediglich eine Verlagerung der Kosten von 2017 auf 2016. Dies resultiert aus Rechnungen des BA II in 2016, sowie ein sehr schneller Baufortschritt des BA III.
Im derzeitigen BA III werden zusätzlich vorgezogene Maßnahmen erbracht die im weiteren BA IV somit nicht mehr erbracht werden müssen (z.B. Unterbauvorbereitung Parkplätze Sozialgebäude).
Für die Maßnahmen BA I – BA III wurden bis 25.08.2016 2.677.833,95 € ausgegeben. Für das Jahr 2017 sind gemäß der Finanzplanung 930.000 € vorgesehen wovon in diesem Jahr noch die o.g. 460.000,00 € benötigt werden. Die dann noch verbleibenden ca. 872.000 € auf die Gesamtsumme von 4,01 Mio. € (SR-Beschluss v. 10.03.2015) werden in 2017/2018 für die Restarbeiten Sozialgebäude, Außenanlagen, Sanierung Kalthalle und Planer Honorare benötigt. Dies entspricht für den Haushalt 2017 einer Reduzierung des jetzt gültigen Finanzplanwertes für 2017 auf 370.000,00 €. Die Kostenprognose war in der Bekanntgabe in der Sitzung am 27.07.2016 im RIS hinterlegt.
Da die Abteilung Wasserwerk vorsteuerabzugsberechtigt ist, wurden durch die Verwaltung in Absprache mit der Steuerkanzlei Anteilsschlüssel für jeden Bauabschnitt anhand von Mitarbeiterzahlen oder Flächen erstellt. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Finanzamt. In Summe ist über die Gesamtmaßnahme mit einem nachträglichen und in die Zukunft gerichteten Vorsteuerabzug von ca. 130.000 € zu rechnen.
Dies ist in der Gesamtsumme noch nicht berücksichtigt und könnte für die Sanierung des maroden Hauptkanals verwendet werden.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Kostenumverteilung zuzustimmen.“