1. Bei der Bürgerversammlung in Hohenberg wurde angesprochen, dass im Baugebiet am Rosenfeld im alten Flächennutzungsplan 8 Bauplätze vorgesehen waren, diese sollten erhalten bleiben.
Abstimmung: 20 : 0
2. Der Bürgermeister liest das Schreiben der Fa. Schüller, Möbelwerk KG, vor. Die Fa. Schüller beantragt, die Grundstücke mit den Flurnummern 724, 725, 726, 727, 728, 730, 731, 732, 733, 595, 896/1, 900, 901 und 902 im neuen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet auszuweisen. Vorgenannte Flächen sind für die Erweiterung der Fa. Schüller an der Rother Straße erforderlich.
Abstimmung: 20 : 0
3. Die Fa. Schüller, Möbelwerk KG, benötigt ein 12 ha großes Grundstück an der Autobahnauffahrt (50) an der Bundesstraße von Neunstetten in Fahrtrichtung Aurach auf der rechten Seite liegend. Die Fa. Schüller bittet auch dieses Grundstück in dem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet auszuweisen. Herr Brandl führt aus, wenn diese Fläche ausgewiesen wird, muss andererseits in Neunstetten eine Gewerbefläche zurückgenommen werden.
Abstimmung: 16 : 4
4. Herr Brandl berichtet, dass das Gewerbegebiet am Eichelberg, gegenüber Aral-Autohof, aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird.
Abstimmung: 20 : 0
5. Der Bürgermeister trägt vor, die Fläche an der Nürnberger Straße als Baugebiet auszuweisen.
Abstimmung: 14 : 6
a) Der Stadtrat billigt den angepassten Vorentwurf der Fortschreibung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 23.11.2016.
b) Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.