Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 07.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Hermann Ritzer mit Familie (Tochter) beabsichtigen, das Flst. 1939, Gemarkung Herrieden, mit einem Mehrfamilienwohnhaus mit Garagen und Stellplätze zu bebauen.
Die Bebauung soll im westlichen Bereich (ca. 800 – 900 m²) erfolgen. Es würde ein Gebäude mit vier Wohnungen mit Terrassen entstehen. Das Bauvorhaben bzw. die Entwürfe werden in der Sitzung gezeigt und erläutert. Für das Nachbargrundstück (Bergmann) Flst. 1940, Gemarkung Herrieden, wurde 2008 ein Bauantrag in ähnlicher Form (3 Stockwerke, Flachdach) eingereicht.
Die Erschließung Kanal und Wasser ist vorhanden. Die Zufahrt über die Ansbacher Straße muss mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach abgestimmt werden. Die jetzige Zufahrt wäre im nördlichen Bereich vorgesehen, nach Aussage von Herrn Ritzer könnte diese auch nach Süden verlegt werden. Eine Zufahrt über die Straße „Am Martinsberg“ ist durch die gewünschte Bebauung nicht möglich.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme zur Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus unter der Voraussetzung in Aussicht stellen, dass das Staatliche Bauamt Ansbach der Ausfahrt im Süden zustimmt.
Für die Erlangung eines rechtskräftigen Bescheides ist vom Antragsteller eine formelle Bauvoranfrage einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:13 Uhr