Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 26.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes von IVMG GmbH & Co., Objekt 11 KG, auf Flst. Nrn. 1212 und 1213, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 5, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vom Bauherrn beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 4 m nach Süden
- Überbauung des Regenrückhaltebeckens.
Die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze kann erteilt werden. Mit der Überbauung des Regenrückhaltebeckens besteht von Seiten der Stadt Einverständnis. Eine Tektur der wasserrechtlichen Beurteilung bzw. Über
rechnung wird vom Ing.-Büro Heller ausgearbeitet und separat beantragt. Nach Meinung des Bauherrn sind durch die Überbauung des Regenrückhaltebeckens die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung hielt bereits Rücksprache mit dem Landratsamt. Eine endgültige Beurteilung vom Landratsamt, ob eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist, kann erst nach Eingang der Unterlagen erfolgen. Die Unterschriften der Nachbarn sind auf den Bauplänen nicht vorhanden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für die o.g. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Ebenso wird die Zustimmung für die Überbauung des Regenrückhaltebeckens empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.12.2017 11:11 Uhr