Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 26.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vor Erwerb des Flst. 683/56, Gemarkung Herrieden wird von Janine und Frank Bayer eine formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, Am Fischerfeld 7, gestellt.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Versetzung des gesamten Bauvorhabens nach Norden, daher Überschreitung der Baugrenzen um ca. 1,64 m und Nichteinhaltung der Baulinie. Die Genehmigung dieser Befreiungen wurde dem Vorbesitzer des Grundstückes in Aussicht gestellt.
- Drehung der Firstrichtung, dadurch Überschreitung der Baugrenze nach Osten um ca. 0,50 m. Diese Befreiungen wurden
ebenfalls dem Vorbesitzer in Aussicht gestellt.
- Versetztes Pultdach mit 21°anstatt Satteldach mit 48 – 50 °DN.
Die Firsthöhe des VPD (7,59 m) hält die Vorgaben des Bebauungsplanes in der Schablone für Satteldach (9,75 m) ein.
Die Traufe beträgt 4,74 m. An anderen Stellen des Bebauungsplanes wurden Befreiungen für das versetzte Pultdach mit einer Traufhöhe von 4,90 m und einer Firsthöhe von 7,90 m erteilt. In diesem Bereich gibt es jedoch noch keine Bezugsfälle.
Anmerkung: Die Nachbarn wurden vom Bauvorhaben informiert. Es bestehen keine Bedenken.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme zu den oben beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 29.12.2017 11:11 Uhr