2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld", Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Stadtratssitzung, 22.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ Herrieden
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“, Herrieden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Herausnahme des Flurstückes 615/1, Gemarkung Herrieden aus dem Geltungsbereich, das derzeit unbebaut ist. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.
Herr Heller, Ing.-Büro Heller, erläutert die Änderung des Bebauungsplanes.
Rechtliche Würdigung
Die Herausnahme des Flst. 615/1 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ ist erforderlich, um es im Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ überplanen zu können.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Stadt Herrieden entstehen keine Kosten.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“.
b) Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden und unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
c) Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden bekannt zu geben. Diese findet in der Zeit vom 30.03.2017 bis 02.05.2017 statt.
d) Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, führt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Der Durchführungsvertrag ist bis zur Anhörung vorzulegen. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, sämtliche anfallende Kosten der Erschließung und die Planungskosten zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Bebauungsplan1003_Änderung Burgerfeld (.pdf)
Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr