Haushalt 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Stadtratssitzung, 22.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2017 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 02.11., 07.12.2016, 18.01., 07.02., 23.02. und 22.03.2017 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurde der komplette Haushalt in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2017 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Bürgermeister Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.
Der Erste Bürgermeister erläutert den Haushalt 2017.
Rechtliche Würdigung
Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamthaushaltsvolumen: 30.905.430 € (Vorjahr: 27.693.955 €)
Beschluss
Der Haushalt der Stadt Herrieden für das Jahr 2017 wurde im Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat besprochen.
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Herrieden
Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.150.560 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.754.870 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
2.863.290 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 365 %
b) für die Grundstücke (B) 365 %
- Gewerbesteuer 305 %
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.500.000 €
festgesetzt.
§ 6
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2017.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Herrieden, den
Stadt Herrieden
Brandl
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Dokumente
Haushaltsrede 2017 (.pdf)
Datenstand vom 07.04.2017 10:41 Uhr