Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Stadtratssitzung, 24.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:

„Bauantrag für die Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 4:4
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Bauantrag abgelehnt.“

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Nutzungsänderung liegt im Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Regmannsdorf II“. Einzelhandelsbetriebe sind gemäß BauNVO im Gewerbegebiet nicht zulässig. Jedoch wurde der Verkauf- und Ausstellungsraum für Gastrogeräte nach einer, durch die Stadt Herrieden, erteilter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Im Gewerbegebiet Regmannsdorf II sind weitere Einzelhandelsgeschäfte (CC) vorhanden. Für die im Gewerbegebiet nach BauNVO nicht zulässigen Schank- und Speisewirtschaft (Burger King) wurde auch eine Befreiung erteilt.

Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Bauantrag abgelehnt. Stadtratsmitglied Curt Bauer war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Datenstand vom 22.06.2017 07:52 Uhr