Satzungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld", Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Stadtratssitzung, 24.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Herrieden hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,65 ha und umfasst die Fläche der Grundstücke Flst.Nrn.: 615, 615/1, 1456/10, 1457/2 und 1667/73 der Gemarkung Herrieden.
Planungsziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung einer brachliegenden Fläche für eine dringend erforderliche Wohnbaunutzung zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung, saP, Immissionsschutzgutachen und Schallschutztechnischer Untersuchung, bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 30.03.2017 bis 02.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 öffentlich aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.03.2017 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In gleicher Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.
- Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Von den mit Brief vom 29.03.2017 informierten Trägern öffentlicher Belange (22) haben sich 7 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange in Form von Hinweisen und mit der Bitte um Berücksichtigung ihrer Belange geäußert. Weitere 7 Behörden haben erklärt, dass sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.
- Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.03.2017 – 02.05.2017 ging eine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.
Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil.
Beschluss
Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt der Abwägung zu.
Die Stellungnahme des Ing.-Büro Heller vom 10.05.2017 ist die Antwort auf den Bürgereinwand im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, in der Fassung vom 24.05.2017 gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Das Ing.-Büro Heller unterrichtet die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die vorgebrachten Hinweise und Einwendungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Dokumente
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung B-Plan Nr.17 (.pdf)
BebauungsplanNr. 17_24.05.2017 (.pdf)
Stellungnahme RA Meyerhuber_17 (.pdf)
Datenstand vom 22.06.2017 07:52 Uhr