Förderrichtlinie "Kinderbetreuungsfinanzierung" wegen Großtagespflege GFI


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Stadtratssitzung, 13.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 58. Stadtratssitzung 13.09.2017 ö 3.9

Sachverhalt

Am 13.02.2017 erhielt die Stadt Herrieden ein Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, indem das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 vorgestellt wurde. In diesem Schreiben wurde eine Förderung der Ausstattungskosten in Höhe von 2.000 € pro zusätzlich geschaffenen Kinderbetreuungsplatz in Aussicht gestellt. Ferner soll der Neu-, Aus- und Umbau ebenfalls gefördert werden, wenn die förderfähigen Kosten 25.000 € übersteigen. Die Förderquote soll mindestens 70 % betragen. Ebenfalls wurde in diesem Schreiben die Empfehlung ausgesprochen, bei geplanten Maßnahmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Regierung zu beantragen, damit Verzögerungen bei der Investition zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen vermieden werden können. Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums vom 13.02.2017 ist im RIS hinterlegt.
Nachdem die Entscheidung für die Installation einer Großtagespflege im Herrnhof 9 gefallen war, dort 10 zusätzliche Plätze zu schaffen, wurde von Herrn Winterott bei der Regierung von Mittelfranken der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gestellt.  Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ging bei der Stadt Herrieden am 09.05.2017 ein. Nach Eingang dieser Bescheinigung hat Herr Hammer mit der Auftragsvergabe zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen begonnen. Herr Winterott hat bei der Regierung von Mittelfranken, Herrn Häßlein, des Öfteren nachgefragt, ob die Förderrichtlinie bereits beschlossen wurde. Herr Häßlein teilte Anfang August mit, dass die Richtlinie innerhalb der nächsten 2 Wochen beschlossen wird. 
Am 09.08.2017 erhielten wir ein weiteres Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium, woraus hervorging, dass nun das 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 am 08.08.2017 beschlossen wurde. Dieses Schreiben ist ebenfalls im RIS hinterlegt.
Nach Durchsicht der nun endgültigen Förderrichtlinien wurde festgestellt, dass die Ausstattungsförderung ersatzlos gestrichen wurde. Ferner wurde die Bagatellgrenze für die Förderung von 25.000 € auf 50.000 € angehoben. Nach Rücksprache mit Herrn Häßlein waren die Mitarbeiter der Regierung über die Änderungen der Förderbedingungen ebenfalls sehr überrascht. Durch diesen Wegfall der Ausstattungsförderung und die Erhöhung der Bagatellgrenze bekommt die Stadt Herrieden für die Einrichtung der Großtagespflege im Herrnhof 9 trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Förderung.

Dokumente
Anlage zum RS 105 (.pdf)
Kindergartenförderung ab 01.01.2017 (.pdf)

Datenstand vom 05.10.2017 08:26 Uhr